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Grundsatzerklärung Hesse Lignal

Zentrales Element ist der Schutz der Menschenrechte

Nachhaltiges Handeln für eine sichere Zukunft - Seit Generationen sind wir von Hesse Lignal uns unserer ökologischen Verantwortung als Hersteller für Lacke und Beizen bewusst. Weil wir uns gegenüber jetzigen wie auch künftigen Generationen verpflichtet fühlen, liegt unser Fokus auf dem verantwortungsvollen Umgang mit Menschen, Umwelt und Ressourcen. Unseren gesellschaftlichen Beitrag leisten wir unter anderem in Form von klimafreundlicher Produktherstellung, hohen Standards bei Arbeits- und Umweltschutz einem starken Gesundheitsmanagement, zahlreichen Ausbildungsprogrammen und unserem vielfältigen sozialen Engagement.

Wir betrachten den Schutz der Menschenrechte als zentrales Element unserer unternehmerischen Verantwortung. Wir stützen unser Engagement zur Achtung der Menschenrechte auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Wir bekennen uns dazu, die international anerkannten Menschenrechte zu respektieren, sie in unseren Geschäftstätigkeiten und entlang unserer Wertschöpfungsketten zu achten. Dies umfasst insbesondere das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, das Verbot aller Formen der Sklaverei und Diskriminierung sowie die Stärkung der Koalitionsfreiheit. Als Familienunternehmen mit generationsübergreifender Geschichte sehen wir uns in der Pflicht, Verantwortung für nachfolgende Generationen zu übernehmen: „Wir bekennen uns zudem zu der Einhaltung des Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Verbot der Umweltverschmutzung, der Zwangsräumung und dem Einsatz von Sicherheitskräften, wenn mit deren Einsatz die Gefahr der Missachtung oder Einschränkung von Menschenrechten einhergeht.

Die vorliegende Erklärung verdeutlicht unser grundsätzliches Engagement für die Achtung der Menschenrechte, das sich bereits in anderen Unternehmensrichtlinien widerspiegelt. Dazu gehört z.B. unser Code of Conduct.

Die hier festgehaltenen Prinzipien gelten für unsere eigenen Geschäftstätigkeiten und alle Mitarbeiter/innen von Hesse Lignal. Darüber hinaus erwarten wir auch von unseren Zulieferern und sonstigen Geschäftspartnern, dass sie sich zur Einhaltung der hier festgehaltenen Prinzipien verpflichten und angemessene Prozesse zur Achtung der Menschenrechte implementieren. Dazu gehört auch, dass sie bei Aufforderung Informationen darüber bereitstellen, wie die genannten Prinzipien eingehalten werden.

Wir halten uns stets an geltendes nationales Recht. In Fällen, in denen internationale Menschenrechte von lokalen Gesetzen eingeschränkt werden, sind wir bestrebt, die Prinzipien hinter den internationalen Standards zu fördern, ohne dabei mit örtlichen Gesetzen in Konflikt zu geraten. Sofern lokale Gesetze über die internationalen Standards hinausgehen, werden wir diese befolgen.

Um unserer Selbstverpflichtung, Menschenrechte zu achten, gerecht zu werden, arbeiten wir daran geeignete Sorgfaltsprozesse zu implementieren, um Risiken oder Auswirkungen zu identifizieren und zu verringern. Unsere Grundsatzerklärung werden wir mit der Zeit entsprechend anpassen.

Als Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Branche haben wir die Möglichkeit, den Schutz der Menschenrechte auf vielfältige Art und Weise zu stärken. Wir wissen jedoch auch um die möglichen menschenrechtlichen Risiken, die mit unserer Geschäftstätigkeit einhergehen können.

Regelmäßige Risikoanalyse

Im Rahmen unserer regelmäßigen Risikoanalyse, die wir für unsere eigenen Geschäftsbereiche, unsere Lieferkette sowie unsere Dienstleistungen und Produkte durchführen, identifizieren wir Themenfelder und Risiken, die wir aufgrund ihrer potenziellen Schwere und unserer Einflussmöglichkeiten als prioritär betrachten:

Auflistung der menschenrechtlichen Risiken:

  1. Kinderarbeit und schlimmste Formen von Kinderarbeit
  2.  Zwangsarbeit und alle Formen der Sklaverei
  3. Missachtung des geltenden Arbeitsschutzes (am Arbeitsplatz)
  4. Missachtung der Koalitionsfreiheit
  5. Ungleichbehandlung in Beschäftigung
  6. Vorenthalten eines angemessenen Lohns („Living Wage“)
  7. Umweltveränderungen (Boden, Wasser, Luft, Lärm oder übermäßiger Wasserverbrauch), die Menschenrechte beeinträchtigen
  8. Zwangsräumungen und Entzug natürlicher Lebensgrundlagen (Landrechte)
  9. Beauftragung von Sicherheitskräften, die Leib und Leben verletzen oder die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit beeinträchtigen
  10. Verletzung der Privatsphäre
  11. Exzessive Arbeitsstunden (ohne direkte Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit)
  12. Strukturelle Diskriminierung (außerhalb des Arbeitsplatzes)
  13. Gesundheitsrisiken (außerhalb des Arbeitsplatzes)

Präventionsmaßnahmen

Die Ergebnisse unserer Risikoanalysen lassen wir in relevante Geschäftsprozesse einfließen, insbesondere in unser Lieferantenmanagementsystem. Dort wo Risiken bestehen, implementieren wir geeignete Präventionsmaßnahmen.“

  • „Wir berücksichtigen menschenrechts- und ausgewählte/bestimmte umweltbezogene Kriterien bei der Auswahl und Bewertung unserer Lieferanten und führen angemessene Kontrollmaßnahmen durch.“
  • „Wir führen Schulungen in den relevanten Geschäftsbereichen und bei unseren Lieferanten durch.“
  • „Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter/innen haben für uns oberste Priorität. Durch die Implementierung einheitlich hoher Standards an allen unseren Standorten arbeiten wir kontinuierlich an der Schaffung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfeldes. Unsere Mitarbeiter/innen nehmen an regelmäßigen Schulungen teil, um sicherheitsbewusstes Verhalten zu fördern.“
  • „Im Rahmen unseres Produkt-Stewardship-Programms überprüfen wir kontinuierlich die Sicherheit unserer Produkte bezogen auf Gesundheits- und Umweltrisiken.“