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Sind Wasserlacke gesundheitsschädlicher als Lösemittelsysteme?

Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis.

Unsicherheit besteht

Obwohl die Vorteile von Wasserlacken offensichtlich sind, besteht bei vielen Verarbeitern lösemittelhaltiger Lacke immer noch eine gewisse Unsicherheit über die Gefährlichkeit der Wassermaterialien. Es wird oft behauptet, dass Wasserlacke beim Einatmen gesundheitsschädlicher sind und bei Hautkontakt leichter aufgenommen werden, bzw. eindringen können. Doch diese Befürchtungen sind unbegründet. Vor allem solange die Vorschriften für die Verarbeitung und Handhabung von Lacken eingehalten werden. Diese sind für beide Lacksysteme (lösemittel- und wasserbasiert) dieselben und schließen gesundheitliche Auswirkungen weitgehend aus.

Darüber hinaus haben wir vom Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA eine wissenschaftliche Untersuchung durchführen lassen, um die Partikelgrößenverteilung bei der Applikation mit der Becherpistole und dem Airmixgerät zu vergleichen.

Versuchsaufbau: Untersucht wurde dabei jeweils ein Vertreter der

  • typischen 1K Hydrolacke (Beispiel COOL-TOP HE 6509x(GG)),
  • echten 2K Hydrolacke (Beispiel PERFECT-TOP HDE 5400x(GG), (MV: 10:1 mit HDR 5091) und
  • lösemittelhaltigen 2K PUR-Lacke (Beispiel: FANTASTIC-CLEAR DE 4877x(GG), (MV: 10:1 mit  DR 4071).

Hier folgt eine grobe Zusammenfassung der Ergebnisse:

Charakterisierende Kenngrößen
• Charakterisierende Kenngrößen für eine Partikelgrößenverteilung sind unter anderem Dv(10), Dv(50) und Dv(90); (Dv(x): x % des gemessen Teilchenvolumens sind kleiner als Dv(x) μm).
• Durch Aufsummieren der Verteilungsfunktion wird eine Summenkurve erstellt. Von dieser können die oben genannten Kennzahlen abgelesen werden.

Bei der Becherpistole
hat der 2-K PUR Lack mit einem Dv(10) von 6,5 μm den höchsten und der 1-K HydroLack mit einem Dv(10) von 7,2 μm den geringsten Feinanteil im Spray. Den kleinsten mittleren Tropfendurchmesser mit einem Dv(50) von 17,7 μm weist der 2-K HydroLack auf. Der 1-K Hydrolack liegt bei ca. 18,6 μm und der 2-PUR bei 23 μm.

Beim Airmix
hat der 2-K PUR Lack mit einem Dv(10) von 8,9 μm (9,3 μm) den höchsten und der 2-K Hydrolack mit einem Dv(10) von 10,6 μm den geringsten Feinanteil im Spray. Bei den mittleren Tropfendurchmessern liegen alle 3 Lacksysteme sehr nahe beieinander. Der 1-K Hydro zeigt hier mit einem Wert von 25,3 μm den geringsten und der 2-K PUR mit einem Wert von 26,8 μm den größten Dv(50).

Diese Ergebnisse wurden von Herrn  Christian Heinen, Arbeitsmediziner und  ärztlicher Leiter der Werkarztzentrum Westfalen Mitte e.V., beurteilt. Seine Einschätzung bestätigt, dass Wasserlacke nicht gesundheitsschädlicher sind als lösemittelhaltige Lacke.

Kein Grund auf Wasserlack zu verzichten

Hier ein Auszug seiner Einschätzung:
„Aus der Studie des Fraunhofers - Instituts lassen sich meines Erachtens keine Hinweise auf eine höhere Gesundheitsgefährdung durch Wasserlackaerosole ableiten. 
Das Argument der sog. besseren „Lungengängigkeit“ der Wasserlackaerosole ist anhand der Messergebnisse widerlegt. Insbesondere im sog. alveolengängigen Anteil (Teil des einatembaren Aerosols der so fein ist, dass er bis in die kleinsten Verzweigungen der Lunge, in die Alveolen (Lungenbläschen), vordringen kann) wird den Hydrolacken für diesen Abschnitt sogar ein kleinerer Anteil im Vergleich zu den lösemittelhaltigen Lacken bestätigt. 
Statistisch betrachtet – wenn ich mir die einzelnen Säulendiagramme anschaue, stellt sich für mich in allen Anteilen der Atemabschnitte kein signifikanter Unterschied in den Depositionen der verschiedenen Lacke dar. Es stellen sich ja nur geringfügige prozentuale Unterschiede dar. In praxi ist somit die Lungengängigkeit bei den Lacktypen gleichwertig.“
Quelle: Email von Christian Heinen vom 27.04.2023

Vor dem Hintergrund des widerlegten höheren Gefährdungspotentials gibt es also keinen Grund, Wasserlacke nicht einzusetzen und von ihren vielen Vorteilen zu profitieren! Allerdings sind bei der (Spritz-)Verarbeitung beider Lacksysteme eine sorgfältige Arbeitsweise, das Tragen der vorgeschriebenen Schutzausrüstung und eine funktionierende Absaugeinrichtung unverzichtbar. Dazu gehörten unter anderem (gekürzter Auszug aus Unterlagen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall):

Vor dem Arbeiten:

  • Prüfen, ob weniger gefährliche Arbeitsstoffe eingesetzt werden können – Ersatzstoffprüfung
  • Hautschutzplan (Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege) beachten. Wenn eine Schädigung des Werkstücks durch das Hautschutzmittel (Fettfinger auf unbehandeltem Holz) ausgeschlossen werden kann, Hautschutz auf unbedeckte Körperteile auftragen
  • Absaugung auf Wirksamkeit überprüfen
  • Filter an der Atemschutzmaske prüfen, falls erforderlich Filter bzw. Maske austauschen

Während der Arbeiten:

  • Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden
  • Schutzbrille und Schutzhandschuhe (z. B. Nitril) tragen
  • Lacke nur in gut belüfteten Räumen (z. B. Lackierraum (Abb. 1)) oder an abgesaugten Arbeitsplätzen
    (z. B. Punktabsaugung, Absaugwand/Spritzwand) verarbeiten
  • Wenn lüftungstechnische Maßnahmen nicht ausreichend durchgeführt werden können, Atemschutz benutzen:
    • Gasfilter A2 bei der Verarbeitung im Streichverfahren
    • Halb-/Viertelmaske mit Kombifilter A2/P2 (Abb. 2) bei der Verarbeitung von Nitrolacken, PUR-Lacken und Wasserlacken mit dem Airless-System und bei Beschickungs- und Reinigungsvorgängen an der UV-Anlage

Quelle: BGHM: 061 - Verarbeiten von Lacken in Betrieben der Holzbranchehttps://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/arbeitsschutz-kompakt/061-verarbeiten-von-lacken-in-betrieben-der-holzbranche

DGUV empfiehlt Wasserlack

Und schauen wir uns mal den oben genannten Punkt „Prüfen, ob weniger gefährliche Arbeitsstoffe eingesetzt werden können-Ersatzstoffprüfung“ genauer an. Denn er findet neben den anderen, bereits oben genannten Schutzmaßnahmen auch Erwähnung in den Unterlagen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) (bereits aus 2019!):

Darin steht auf Seite 36 unter 3.3.2. Schutzmassnahmen als Empfehlung zur Substition: "Wenn möglich, Produkte mit geringerer Gefährdung verwenden, z. B. Wasserbasierte Produkte statt lösemittelhaltiger Produkte"
 DGUV Information 209-014 „Lackieren und Beschichten (https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/322)

Und auch in einem speziellen Ratgeber zum Thema Hautschutz wird die Substitution durch Wasserlacke empfohlen: DGUV Information 212-017 „Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln“ https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/853

Fazit

Wasserlacke deutlich weniger gesundheitsschädlich

Die Untersuchungen zeigen deutlich, dass wasserbasierte Lacke im Vergleich zu lösemittelhaltigen Lacken teilweise deutlich weniger gesundheitsschädlich sind. Sie enthalten, im Gegensatz zu den lösemittelhaltigen, meist nur geringe Mengen an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), die beim Verdunsten freigesetzt werden und für gesundheitliche Schäden verantwortlich sind. Deshalb werden Wasserlacke in vielen Bereichen bereits als Substitutionsalternativen zu lösemittelhaltigen Produkten empfohlen.

Doch nicht nur aus gesundheitlicher Sicht bieten Wasserlacke Vorteile. Sie zeichnen sich auch durch eine höhere Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit aus und erfüllen oft strengere Umweltauflagen. In vielen Fällen sind sie auch noch einfacher zu entsorgen.

Insgesamt ist also die Aussage, dass Wasserlacke gesundheitsschädlicher als Lösemittellacke sind, falsch!

Im Gegenteil – Wasserlacke sind in vielen Bereichen eine gute Alternative und bieten zahlreiche Vorteile in Bezug auf Gesundheit, Umwelt und Verarbeitung.

Blogbeitrag zum Download

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Karsten
Kitscha
DE | EN
Produktmanagement & Marketing Produktmanager